AGB Ballon
AGB
Geschäftsbedingungen des Flugzentrums Bayerwald
Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen Flugzentrum Bayerwald und der Auftraggeber (Fahrgast).
Ersatzweise kann in Einzelfällen ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen Voraussetzungen (§20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden.
Die Haftung des Luftfahrtunternehmens (Luftfrachtführers) ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt, eine Haftung für Gepäck besteht nicht.
Vereinbarte Termine sind verbindlichen und können nur mit Zustimmung des Flugzentrum Bayerwald geändert werden.
Nichterscheinen bzw. nicht rechtzeitiges Absagen (mind. 48 Stunden vorher) des Fahrgastes führen zum ersatzlosen Verlust des bezahlten Fahrscheines (auch bei Krankheit).
Die ausgestellten Fahrscheine und Flugscheine sind zwei Jahre gültig
Eine Verlängerung des Fahrscheines bzw. Flugscheines liegt im Ermessen des Luftfahrtunternehmens, die Kosten sind vom Fluggast zu tragen.
Gutscheine - eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Schadenersatzansprüche aufgrund wetterbedingten oder technischen Absagen sowie Erkrankungen des Piloten sind hiervon ausgeschlossen.
Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, rechtzeitig Information über die Durchführung der Fahrt zu geben.
Die Zuteilung der Plätze im Ballon und die Auswahl des jeweils zum Einsatz kommenden Ballons liegt ausschließlich in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens.
Sollten Gründe die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrt oder Flug bedingen, gilt die Fahrt oder der Flug als vertragsmäßig durchgeführt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Flugzentrum Bayerwalds.
Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingung ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.
Verhalten beim Ballonfahren und besondere Regeln:
Kleiden Sie sich bitte so, als ob Sie zur gleichen Jahreszeit eine Wanderung unternehmen würden. Sie benötigen körperbedeckende Kleidung, inkl. Kappe und feste Schuhe (am besten eignen sich Bergschuhe oder Sportschuhe. Keine Sandalen, keine Stöckelschuhe oder Schuhe mit glattem Profil). Bei unsachgemäßer Kleidung können Sie vom verantwortlichen Luftfahrzeugführer von der Fahrt ausgeschlossen werden. Ihrer Sicherheit ist größtmöglicher Stellenwert eingeräumt.
Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke fragen bitte ihren Arzt, ob er Einwände gegen eine Ballonfahrt hat. Körperliche Einschränkungen sind bei der Buchung bekannt zu geben!!! Aufgrund Ihrer Sicherheit, dürfen Schwangere nicht an einer Ballonfahrt teilnehmen.
Seien Sie bitte pünktlich am Treffpunkt.
Am Start- und Landeplatz, sowie im Ballonkorb herrscht ungedingt Rauch- und Alkoholverbot.
Bei den Startvorbereitungen, beim Start selbst, während der Ballonfahrt und insbesondere bei der Landung wird Ihnen der Ballonführer für Ihr ganz persönliches Verhalten Anweisungen erteilen. Allen Anweisungen des Ballonführers muss in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden.
Außer der Ballonfahrt beinhaltet unser Service eine in der Luftfahrt übliche Versicherung sowie Taufgetränk und Überreichung eines Taufbriefes.
Nehmen Sie sich bitte 4-5 Stunden Zeit für Ihr Ballonerlebnis
Gutscheine sind generell 24 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Auf Anfrage ist eine Übertragung auf eine andere Person möglich. Bitte melden Sie sich zwecks Terminvereinbarung für Ihre Ballonfahrt allerspätestens 4 Monate vor Ablauf des Gutscheins.
Der Passagier muss selbst für seinen Heimtransport vom Ballonlandeplatz sorgen (Handy mitnehmen)!
Wichtige Hinweise:
Sollte der Gutschein nicht bezahlt sein, verpflichtet sich der Fahrgast für die Kosten, des in Anspruch genommenen Erlebnisses, aufzukommen. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können nur mit Zustimmung der Flugzentrum Bayerwald GmbH & Co KG geändert werden. Nichterscheinen bzw. nicht rechtzeitiges Absagen des Fahrgastes (mind. 48 Stunden vor Termin) führen zum ersatzlosen Verlust des bezahlten Fahrscheines (auch bei Krankheit). Schadensersatzansprüche aufgrund wetterbedingter oder technischer Absagen,sowie Erkrankungen des Piloten sind ausgeschlossen.